Teilnehmer an Gruppenversicherungsverträgen sind nicht Mitglieder des als VVaG oder AG organisierten privaten Krankenversicherungsunternehmen. Sie haben daher auch keine Ansprüche auf die Mittel der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung. Gefunden auf https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun